Pressemitteilung:

  • 26. Januar 2006

Karl Schultheis: Studiengebührengesetz hebelt Vertrauensschutz der Studierenden aus

"Die Expertenanhörung zur Einführung von Studiengebühren hat gezeigt, dass es mittelfristig nicht bei 500 Euro pro Semester bleiben wird. Das Gesetz stellt den Dammbruch zur sozialen Auslese an unseren Hochschulen dar. Die Forderung von Professor Rauhaut, dem amtierenden Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, nach Gebühren in Höhe von 3500 Euro offenbart, dass wir aufgrund der schwarz-gelben Landesregierung bald vor ganz anderen Diskussionen stehen werden", warnte Karl Schultheis, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Darüber hinaus hätten die beiden Verfassungsrechtler, Professor Pieroth aus Münster und Professor Hellermann aus Bielefeld, die Kritik der SPD-Fraktion an dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung untermauert, dass es ein rechtswidriges Aushebeln des Vertrauensschutzes für die Studierenden bedeute, die sich an den Hochschulen bereits eingeschrieben hätten, berichtete Schultheis aus der Anhörung.

Besonders verwiesen die Experten auch auf die Problematik des hohen Zinssatzes der Darlehn der NRW.Bank. Schultheis: "Der Zinssatz müsste sich nach der Verfassungslogik an der Inflation orientieren, also bei rund zwei Prozent liegen. Die im Raum stehenden 5,75 Prozent widersprechen dem deutlich. Das Gesetz ist also ein Bankenzuführungsgesetz, das die Studierenden als Massengeschäft den Banken zutreiben soll."

Insgesamt habe die Anhörung die Position der SPD-Landtagsfraktion gestärkt, sagte Schultheis. "Wir waren, wird sind und wir werden weiterhin gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Erststudium sein. Gemeinsam mit den Hochschulvertretern lehnen wir auch die fragwürdige Übertragung der Entscheidung über die Einführung an die einzelne Hochschule ab. Studiengebühren widersprechen jedem Gedanken von Chancengerechtigkeit."